Ermittlung Gewerbesteuer

Wie erfolgt die Ermittlung der Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird für sämtliche Gewerbebetriebe erhoben, darunter fallen Kapitalgesellschaften wie AGs, GmbHs, UGs sowie Vereine, Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Eine Ausnahme bilden hier gemeinnützige Organisationen, die von dieser Steuer befreit sind.

Die Steuerbelastung variiert je nach Rechtsform des Gewerbes und dem Standort innerhalb Deutschlands. Doch wie setzt sich die Gewerbesteuer zusammen und welche Einsparungsmöglichkeiten gibt es?

Bestandteile der Gewerbesteuerberechnung

Sie können Ihre Gewerbesteuer eigenständig ermitteln, indem Sie zwei wichtige Komponenten berücksichtigen:

Den Gewerbesteuermessbetrag, der sich aus Ihrem Gewinn berechnet. Der Gewinn wird auf ganze Hundert Euro abgerundet und mit der bundeseinheitlichen Messzahl von 3,5% multipliziert, um den Messbetrag zu bestimmen.
Den Gewerbesteuerhebesatz, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird und maßgeblich die Höhe der Steuer bestimmt.
Einige Gewerbeformen, wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften, genießen einen Freibetrag von 24.500€, während juristische Personen einen Freibetrag von 5.000€ haben. Kapitalgesellschaften sind von diesem Freibetrag ausgeschlossen.

Die Formel zur Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags lautet:
Messbetrag = (Gewinn – Freibetrag) x Steuermesszahl von 3,5 %

Die endgültige Gewerbesteuer wird berechnet, indem der Hebesatz der Gemeinde mit dem Messbetrag multipliziert wird. Die Formel hierfür ist:
Gewerbesteuer = Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde

Verhältnis zur Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft können die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen Messbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Dies reduziert die zu zahlende Einkommensteuer entsprechend, jedoch maximal bis zu einem Hebesatz von 380%.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gibt es also keinen Unterschied, ob der Hebesatz bei 240% oder 380% liegt. Erst ein Hebesatz darüber hinaus verursacht tatsächliche Mehrkosten.

Gewerbesteuer für Freiberufler

Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Sollten sie jedoch Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten erzielen, lohnt es sich, diese in einem Standort mit niedrigem Hebesatz wie Schönefeld bei Berlin anzumelden.

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